
Berechnungstag nach Bundespflegesatzverordnung von 1995 (BpflV 1995), für den kein Abschlag auf den Abteilungspflegesatz berechnet wird. Die Anzahl der ungekürzten Berechnungstage ergibt sich aus der Differenz der Berechnungstage nach BpflV 1995 und der gekürzten Berechnungstage nach BpflV 1995.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40102
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